Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungs- und Geltungsbereich der AGB und Mietbedingungen:
Die folgenden Mietbedingungen gelten zwischen dem Vermieter von www.preiswert-leihen.de, Daniel Pätzold, im folgenden Vermieter genannt und dem Mieter/ der Mieterin (im folgenden Mieter genannt), welche/r sich ein oder mehrere Geräte/ Werkzeuge für die im Mietvertrag bestimmte Zeit ausleiht. Der Mieter erkennt die Mietbedingungen des Vermieters vollständig an.

2. Zustandekommen des Mietvertrages:
Der Mietvertrag tritt durch die Unterschrift des Mieters auf dem Mietvertrag in Kraft. Der Vermieter und der Mieter erhalten je eine Abschrift.

3. Übergabe und Rückgabe des Mietobjektes:

3.1. Der Mieter hat das Mietgerät zum vereinbarten Zeitpunkt beim Vermieter in der Bliesendorfer Poststr. 2 d, 14542 Werder abzuholen und zum Ende der im Mietvertrag vereinbarten Zeit dort wieder abzugeben. Eine Lieferung und Abholung des Mietgerätes erfolgt nur nach vorheriger (mündlicher/ schriftlicher) Vereinbarung

3.2. Der Mieter ist bei Abholung des Mietgerätes verpflichtet, dieses auf sichtbare Schäden / Mängel zu untersuchen und den Vermieter darauf hinzuweisen. Nimmt der Mieter das Gerät an, ohne auf sichtbare Mängel hinzuweisen, stehen ihm keine Minderungs- und Schadenersatzansprüche wegen diesen Mängeln zu.

3.3. Gibt der Mieter das Mietgerät nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die Kosten für diese Zeit in Rechnung stellen.

3.4. Das Mietgerät ist bei Rückgabe vollständig, intakt und gereinigt zurückzugeben. Das Nichteinhalten kann hier (bis) zur (vollständigen) Einbehaltung der Kaution führen.

3.5. Der Vermieter kann sich vom Mieter bei der Übergabe des Gerätes einen gültigen amtlichen Personalausweis oder Führerschein zeigen zu lassen.

4. Mietpreise:

4.1. Der Mietpreis richtet sich am Tag des Vertragsabschlusses nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste. Alle Preise gelten in € (EUR). Die Preisliste ist für jeden Mieter vor Ort einsehbar. Bei einer Mietdauer von über 4 Tagen gelten besondere preisliche Vereinbarungen.

4.2. Die Mietpreise sind gem. § 19 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.

5. Kaution:

5.1. Der Mieter hat die ihm vorliegende und bekannte Kaution für das jeweilige Gerät in Bar oder per PayPal für den gesamten Mietzeitraum zu hinterlegen. Eine Verzinsung erfolgt nicht.

5.2. Das Mietgerät wird erst nach Zahlung des Mietpreises und der Kaution übergeben.

5.3. Bei Verlängerung der Mietdauer oder nicht fristgerechter Rückgabe oder Beschädigung oder Verlust kann die Kaution in Teilen oder komplett einbehalten werden.

5.4. Die Kaution wird bei vollständiger, intakter, sauberer und fristgerechter Rückgabe komplett zurück bezahlt.

6. Pflichten der Vertragsparteien:

6.1. Der Vermieter hat das Mietgerät in einem funktionsfähigen, mangelfreien Zustand dem Mieter zu übergeben. Übliche Gebrauchsspuren sind durch den zu Mieter billigen

6.2. Weist das Mietgerät nach Überlassen an den Mieter einen Mangel auf, hat der Mieter diesen dem Vermieter unmittelbar mitzuteilen. Dem Vermieter ist die Möglichkeit zu gewähren, diesen Mangel in angemessener Zeit zu beheben.

6.3. Der Mieter verpflichtet sich,
a) alle üblichen Maßnahmen zu treffen, die Schäden verhindern oder begrenzen,
b) das Mietgerät ordentlich und nur dem Bestimmungszweck gemäß anzuwenden,
c) mit dem Mietgerät gem. den Sicherheits-, Bedienungs- und Wartungsvorschriften umzugehen, die ihm bei der Übergabe mündlich erläutert und/oder schriftlich mitgegeben wurden,
d) die Sicherheitsvorkehrungen der Geräte nicht außer Kraft zu setzen,
e) das Mietgerät den behördlichen Anforderungen gemäß zu transportieren (Ladungssicherheit beachten),
f) das Mietgerät nur dem bestimmten Zweck entsprechend benutzen,
g) das Mietgerät nicht an Dritte weiterzugeben,
h) Ansprüche Dritter auf Herausgabe des Mietgerätes zurückzuweisen und den Vermieter darüber sofort zu informieren,
i) keine (technischen, äußerlichen) Veränderungen an dem Gerät vorzunehmen,
j) dafür Sorge tragen, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Mietgerät haben und dieses vor Diebstahl, unbefugter Ingebrauchnahme und Vandalismus geschützt ist,
k) alle Kosten, Bußgelder und Aufwendungen die durch die Benutzung des Gerätes verursacht wurden selbst zu tragen,
l) nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Einhaltung Nachtruhe/ Feiertage) zu handeln.

7. Haftung durch den Vermieter:
Der Vermieter haftet nur, wenn ihm durch den Verleih Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit nachgewiesen werden kann, beispielsweise durch den Verleih/ die Herausgabe wissentlich defekter Geräte. Bei Pflichtverletzungen des Mieters durch unsachgemäße, falsche oder rechtswidrige Benutzung des Mietgerätes haftet nur der Mieter.

8. Schäden und Verlust:

8.1. Schäden am Mietgerät sind unverzüglich dem Vermieter nach Entstehung oder Kenntnisnahme mitzuteilen.

8.2. Für Beschädigungen während der Miete am Mietgerät ist der Mieter verantwortlich und trägt mögliche Reparaturkosten. Ausnahme bilden hier normale Verschleiß- schäden.

8.3. Der Mieter ist verpflichtet das Mietgerät gegen Verlust/ Diebstahl/ Abhandenkommen zu sichern und zu schützen. Bei Verlust/ Diebstahl/ Abhandenkommen des Mietgerätes haftet der Mieter vollständig. Es ist dem Vermieter Schadensersatz in Form des aktuellen Marktpreises (eines neuen) Mietgerätes desselben Typs zu ersetzen.

8.4. Sollte der Mieter das Mietgerät nach einer bestimmten Zeit wieder finden, ist dieses dem Vermieter in einem intakten, funktionsfähigen und sauberen Zustand zu übergeben. Ein Nutzungsausfallentschädigung für diesen Zeitraum ist an den Vermieter zu entrichten. Es erfolgt eine Verrechnung mit der zuvor entrichteten Zahlung für ein Neugerät.

8.5. Normale Verschleißerscheinungen an dem Mietgerät führen nicht zu einer Schadensersatzpflicht.

9. Ermittlung etwaiger Schadenshöhe:
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass bei einem geschätzten Schaden von mindestens 1000,00 € ein anerkannter unabhängiger
Gutachter durch den Vermieter gestellt wird. Bei einem geschätzten Schaden unter 1000,00 € erfolgt die Begutachtung durch den Vermieter. Sollte sich bei der Begutachtung herausstellen, dass der Schaden durch den Mieter verursacht wurde (z.B. aufgrund fehlerhafter Bedienung, körperliche Beeinträchtigung des Geräteführers, etc…) trägt der Mieter die kompletten Kosten für die verursachten Schäden und den/die Gutachter.

10. Beendigung des Mietvertrages:

10.1. Der Mietvertrag endet zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, es sei denn es fanden frühzeitig andere Absprachen, beispielsweise eine Mietverlängerung statt, der beide Seiten (mündlich und schriftlich) zugestimmt haben.

10.2. Jede Vertragspartei kann den Mietvertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor,
a) wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beidseitigen Interessen die Fortführung des Mietverhältnisses nicht zumutbar wäre,
b) der Mieter das Mietgerät nicht ordnungsgemäß und/ oder sachgerecht benutzt,
c) der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch verletzt, dass er das Mietgerät vernachlässigt oder unbefugt einem Dritten überlässt,
d) ein Insolvenzverfahren über das Eigentum / Vermögen des Mieters beantragt wurde,
e) wenn Pfändungs – oder Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Mieter bekannt sind oder werden,
f) die Einstellung des Geschäftsbetriebes des Mieters stattfinden.

11. Zahlungen:
Alle Zahlungen des Mieters die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Mietvertrages bestehen, finden in Bar oder per PayPal statt. Die PayPal-Adresse wird dem Mieter zeitnah mitgeteilt. Erfüllt der Mieter trotz Mahnung eine Zahlungspflicht nicht, so gerät er in Verzug und hat vom Tage des Verzugseintritts an bis zum Tage des Zahlungseinganges Verzugszinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Unternehmen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Rückzahlung der Kaution an den Mieter erfolgt nach Absprache zwischen beiden Parteien in Bar oder per PayPal.

12. Datenschutz:
Personenbezogene Daten, die an den Vermieter übermittelt werden, werden ausschließlich zur Abwicklung der Vertragsbeziehung gespeichert und verwendet. Nach Beendigung des Mietverhältnisses werden die digitalen Daten sofort gelöscht. Die personenbezogenen Daten auf den Mietverträgen werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist ebenfalls gelöscht.

13. Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so soll dieses die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berühren. Die Parteien werden die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel zulässigerweise wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für Lücken in diesem Vertrag. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

14. Streitfälle:

14.1. Die Vertragsparteien sichern sich zu, im Falle von Meinungsverschiedenheiten zunächst eine einvernehmliche Beilegung des Streitfalles zu versuchen.

14.2.
Gerichtsstand für alle Streitfälle im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist das Amtsgericht Brandenburg (Havel). Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen materiellen Rechts unter Ausschluss der Anknüpfungsnormen internationalen Privatrechts, soweit diese die Anwendung deutschen materiellen Rechts ausschließen können.